Glossar

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A:

AWB (Airwaybill): Der Luftfrachtbrief, ist ein wichtiges Dokument, welches im Zusammenhang mit dem Transport von Waren per Flugzeug verwendet wird. Es dient nicht nur als Nachweis für den Beförderungsvertrag zwischen dem Versender und der Fluggesellschaft, sondern bestätigt auch den Empfang der Güter. Auf diesem Dokument sind alle relevanten Informationen über den Versand, den Absender, den Empfänger und die Bedingungen des Transports festgehalten. Es gilt somit sowohl als vertragliche Vereinbarung als auch als Nachweis für den Transportprozess.

ADR: ist ein internationales Abkommen, das den Transport von gefährlichen Gütern auf der Strasse regelt. Es legt Sicherheitsvorschriften und Verpackungsanforderungen fest, um Unfälle und Gefährdungen während des Transports zu vermeiden. Das Übereinkommen gilt für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der teilnehmenden europäischen Länder und einigen weiteren Staaten.

Ausfuhrbegleitdokument: Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein EU-Zolldokument, das nach Abgabe und Annahme der Ausfuhranmeldung elektronisch erzeugt wird. Es enthält die MRN (Movement Reference Number) – eine eindeutige Referenznummer – und begleitet die Ware von der Ausfuhrzollstelle bis zur Ausgangszollstelle der EU (z. B. an der Grenze oder im Hafen/Flughafen).

B:

Bruttogewicht: Das gesamte Gewicht der Ware inklusiv der Verpackung

Bestimmungsort: Der endgültige Zielort an dem die Ware angeliefert werden muss.

B/L (Bill of Lading): ist der Frachtbrief der Schiffe, der auch einen Wertpapiercharakter besitzt. Er bestätigt, dass die Ware von dem Frachtführer empfangen wurde, und legt die Bedingungen für den Transport fest. Durch die Unterzeichnung des B/L bestätigt der Frachtführer, dass er die Ware übernommen hat und sich verpflichtet, diese am Bestimmungsort dem rechtmässigen Empfänger gegen Vorlage eines Originals auszuhändigen.

C:

Cargo: Ist eine Umschreibung für die Begriffe «Fracht» oder «Ladung»

Carnet ATA: Dieses Dokument wird international verwendet, um Waren vorübergehend zoll- und MwSt-frei in andere Länder einzuführen und später wieder auszuführen. Es wird häufig für Messen, Berufsausrüstungen oder Warenmuster eingesetzt. Die Ware muss, jedoch innerhalb von einem Jahr unverändert wieder zurückgeschickt werden. Die Anwendungsbereiche werden jedoch in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgelegt.

CMR: («Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route» bedeutet auf Deutsch: Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Strassen) – Das ist ein internationales Übereinkommen, welches die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Strassentransport von Gütern regelt. Es legt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien fest und dient als Grundlage für den CMR-Frachtbrief, welcher den Transportvertrag dokumentiert.

Container: Ein Container ist ein sehr grosser Behälter, der für den Transport von Gütern auf LKWs und Schiffen, insbesondere bei Übergrössen, genutzt wird. Es existieren verschiedene Arten von Containern, darunter 20-Fuss- und 40-Fuss-Modelle. Abgesehen von diesen Standardvarianten gibt es auch spezielle Ausführungen wie Open-Top-Container, Flat-Rack und Reefer-Container.

Carrier:
Ein Carrier ist das Unternehmen, das vertraglich für den Transport von Gütern oder Personen verantwortlich ist. Es kann eigene Transportmittel betreiben oder Subunternehmen einsetzen. Der Carrier übernimmt die rechtliche Verantwortung für die Beförderung – z. B. eine Reederei im Seeverkehr oder eine Fluggesellschaft im Luftverkehr.

D:

Direktfahrt: Eine Sendung, die direkt von der Abholadresse zur Zieladresse transportiert wird, wobei die Ware während des gesamten Transports im selben Transportmittel bleibt. Da auf das Zuladen fremder Sendungen verzichtet wird, kann ein direkter Frachttransport nach individuellen Vorgaben ohne Zeitverlust erfolgen.

Disponent: Ein Disponent in der Spedition ist für die Planung, Organisation und Koordination von Transporten zuständig, um eine effiziente und termingerechte Lieferung der Waren sicherzustellen. Zudem überwacht er den gesamten Prozess, kümmert sich um die Kommunikation mit Kunden und Partnern und ist für die Dokumentation und Kostenkontrolle verantwortlich.

E:

E-dec (Electronic Declaration): Ist eine elektronische Zollanmeldung beim Schweizer Zoll, welche für die Zollabwicklung erforderlich ist und alle relevanten Informationen zur Sendung enthält. Eine solche ist 30 Tage lang gültig und in dieser Frist muss die Sendung «exportiert» werden.

Einfuhrliste: Eine Zollanmeldung für den Import in das jeweilige Destinationsland. Diese Liste wird in der Schweiz als «Einfuhrliste» bezeichnet. Sie enthält alle relevanten Informationen zur Sendung wie zum Beispiel: Versender, Empfänger, Spediteur und Informationen zur Ware. Auf einer Einfuhrliste kann nachvollzogen werden, wie sich Zoll- und MwSt-Gebühren zusammensetzen. Die daraus folgenden Dokumente sind: Veranlagungsverfügung MWST, Veranlagungsverfügung Zoll.

Einwegpalette: Eine Palette, die nur einmal gebraucht wird und nach der Zustellung entsorgt wird.

Europalette: Spezielle Art von Palette, die vor allem in Europa als Ladungsträger eingesetzt wird und stets die gleichen Masse hat: 120 cm in der Länge und 80 cm in der Breite. In den USA gibt es beispielsweise andere Standardpaletten mit den Dimensionen: (Länge) 121.9 cm x (Breite)101.6 cm.

F:

Frachtbrief: Ein gesetzlicher Nachweis dafür, dass zwischen einem Absender und einem Frachtführer ein Frachtvertrag (Beförderungsauftrag) abgeschlossen wurde. Enthält wichtige Angaben zur Fracht, wie z.B. Gewicht, Volumen und Empfänger sowie rechtliche Verhältnisse des Frachtvertrags. Je nach Verkehrsträger hat der Frachtbrief unterschiedliche Bezeichnungen, z.B. AWB (Luftfracht), B/L (Seefracht) oder CMR (Strassentransport).

Frachtführer: Unternehmen, das den Transport mit eigenen Ressourcen (Fahrzeuge, Züge, Schiffe oder Flugzeuge) oder Subunternehmen (Partner) befördert.

Flat-Rack-Container:
Container ohne feste Seiten- und Dachwände. Ideal für besonders breite, sperrige oder schwere Güter wie Maschinen oder Fahrzeuge. Die Stirnwände sind oft klappbar.

G:

Gefahrgut: Stoffe, welche gefährliche Eigenschaften für Mensch, Tier und Umwelt haben können. Um eine sichere Beförderung der Gefahrgüter national wie auch international zu gewährleisten, ist die Handhabung im Zusammenhang mit diesen Transporten strengen Vorschriften unterworfen.

Güter: Waren, die gehandelt oder transportiert werden können.

H:

Handelsrechnung: Rechnung des Verkäufers an Käufer. Enthält Mengen und Preise der einzuführenden Waren, deren genaue Bezeichnung und die Namen Incoterms, HS-Code (Zolltarifnummer) und Anschriften der Vertragspartner vermerkt. Die Zollbehörden können anhand der Rechnung bewerten, ob eine Ware ein- und ausgeführt werden darf bzw. ob zusätzliche Kontrollen erforderlich sind. Anhand der Handelsrechnung lassen sich Zölle und Steuern bestimmen. Jede Sendung muss eine Rechnung beiliegen haben.

Hauptlauf: Der grösste Teil der Transportkette. Eine Transportkette beinhaltet einen Vorlauf, Hauptlauf und einen Nachlauf.

HAWB (House Air Waybill): ist ein Frachtbrief, der von einem Spediteur im Luftfrachtverkehr ausgestellt wird und alle wichtigen Details zum Transport zwischen dem Versender und dem Empfänger enthält. Der HAWB wird speziell bei Sammeltransporten erstellt, die mit dem Flugzeug befördert werden, wobei für jede einzelne Sendung ein separater House Air Waybill ausgestellt wird.

HBL (House Bill of Lading): Ein Frachtbrief, der von einem Spediteur oder einem NVOCC (Non-Vessel Operating Common Carrier) ausgestellt wird. Es dient als Nachweis für den Erhalt der Waren und bezieht sich auf den internationalen Transport von Gütern auf See. Ein HBL wird oft von einem Spediteur im Auftrag eines Exporteurs ausgestellt, der die Ware an einen NVOCC übergibt, anstatt direkt an eine Reederei.

HS-Code: Zolltarifnummer, welche die Ware beschreibt. Dadurch kann jede Person identifizieren um was es sich bei dieser Sendung handelt. Damit die Ware richtig verzollt werden kann, ist es wichtig diese Nummer anzugeben. Die Nummer kann man auf der Website «Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit» unter «Tares» finden. Die ersten sechs Nummer des HS-Codes sind international alle gleich.

Handelsabkommen: Vertragliche Vereinbarungen zwischen Ländern, die den internationalen Handel regeln. Sie erleichtern den Handel von Waren und Dienstleistungen zwischen Staaten / Staatengruppen und haben zum Ziel, Handelshemmnisse und Zölle / Zollabgaben abzubauen. Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen.

I:

Import: Waren aus dem Ausland ins eigene Land einführen. Dies beinhaltet alle Schritte von der Bestellung und dem Transport bis hin zur Zollabfertigung und Lagerung der Güter.

Incoterms: Regeln die Kostenübernahme sowie den Gefahrenübergang zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Incoterm besteht aus 3 Buchstaben wie zum Beispiel EXW, FCA, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DPU, DAP und DDP.

IATA: International Air Transport Association = Internationale Flug-Transport-Vereinigung. Verband von Fluggesellschaften aus aller Welt, der die Zusammenarbeit bei der Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Flugdiensten fördert Die IATA gibt ebenfalls vor, dass alle Länder mit den gleichen Dokumenten, Beförderungsbedingungen und Tarifen arbeiten. Die IATA wurde im Jahr 1944 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Montreal (Kanada)

ISPM15: Stempel auf einer Holzverpackung, der bestätigt das die Verpackung mit Hitze und Gas behandelt wurde. Somit weiss man, dass keine Schädlinge vorhanden sind. Schädlinge, die importiert werden können, können das Ökosystem langfristig gefährden.

IPPC (International Plant Protection Convention): Kennzeichnung auf den Verpackungen, insbesondere Holzverpackungen welche bestätigt, dass das verwendete Holz gemäss den internationalen Standards behandelt wurde, um die Verbreitung von Schädlingen und Krankheiten zu verhindern. Diese Behandlung sorgt dafür, dass das Holz mit Gas oder Hitze von Schädlingen befreit wird.

J:

Just in Time: Beim «Just in time»-Prinzip werden Materialien in der exakten Menge und genau zu dem Zeitpunkt geliefert, wenn man sie benötigt.

K:

Kolli: Transportgut, dass sich als einzeln transportierbare Einheit in einer Verpackungseinheit befindet.

Kombinierter Verkehr: Transportsystem, dass mehrere Transportmittel für die Lieferung von Waren kombiniert (z.B. LKW und Luftfracht)

Kurierdienst: Versanddienst der dafür sorgt, dass Ware oder Dokumente schnell und sicher beim Empfänger ankommen. Ideal für kleine Verpackungen und Dokumente.

L:

LKW: Lastkraftwagen ist ein grosses Fahrzeug, das für den Transport von Gütern auf der Strasse eingesetzt wird. Es gibt eine Vielzahl an Varianten, wie etwa Sattelschlepper, Anhängerzüge, Planenfahrzeuge oder Tankfahrzeuge sowie kleinere Modelle wie der Sprinter, Camionnette oder kleinere Sattelschlepper

LDM (Lademeter): Die Ladefläche eines LKW’s wird in sogenannten Lademetern berechnet. Ein Lademeter entspricht der Ladefläche, die ein Meter der Fahrzeuglänge in Anspruch nimmt.

Lieferant: Ein Unternehmen oder eine Person, die Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen oder Endverbraucher liefert.

Logistik: Bezieht sich auf die Planung, Umsetzung und Kontrolle von effizienten und kostengünstigen Warenflüssen.

M:

MAWB (Master Air Waybill): Frachtbrief, der von einem Spediteur im Luftfrachtverkehr ausgestellt wird und alle wichtigen Details zum Transport, zwischen dem Versand- und dem Empfangsspediteur enthält. Der MAWB wird speziell bei Sammeltransporten erstellt, die mit dem Flugzeug befördert werden, wobei für den gesamten Transport ein einziger Master Air Waybill ausgestellt wird, die mehrere einzelnen Sendungen abdecken kann.

MBL (Master Bill of Lading): Frachtpapier, das den Transport von Waren per Seefracht dokumentiert und die Vereinbarung zwischen dem Versandspediteur und der Empfangsspediteur bestätigt.

Markierung: Wird auf der Verpackung angebracht, um eine klare Identifikation der Sendung zu ermöglichen. Enthält wichtige Informationen wie Absender, Empfänger oder besondere Handhabungsanforderungen.

MRN (Movement Reference Number): Wird auch Ausfuhrbegleitdokument genannt, ist ein EU-Exportdokument, das für die Zollabwicklung erforderlich ist und alle relevanten Informationen zur Sendung enthält. Es handelt sich um eine Ausfuhrliste für EU-Länder, welche dieselbe Funktion wie eine CH-Ausfuhrliste erfüllt, jedoch speziell für die EU.

N:

Nachhaltige Logistik: Berücksichtigt Umwelt-, Sozial- und wirtschaftliche Aspekte.

Nettogewicht: Gewicht der Ware ohne Verpackung.

Nachlauf: Lieferung von Umschlagspunkt an Enddestination Dies ist der letzte Teil der Transportkette. Eine Transportkette besteht aus einem Vorlauf, Hauptlauf und Nachlauf.

NVOCC (Non-Vessel Operating Common Carrier): Unternehmen, welches Schiffsraum verkauft, ohne ein eigenes Schiff zu betreiben. Gilt ebenfalls als Vermittler zwischen Spediteur und Reederei.

O:       

Originaldokumente: Rechtlich verbindliche Unterlagen, welche den Transport, Besitz und den rechtlichen Status von Waren nachweisen (z.B. Beispiel Frachtbriefe, Rechnungen oder Zolldokumente).

Outsourcing: Auslagerung, Abgabe von unternehmerischen Aufgaben und Strukturen an externe Dienstleister.

Open-Top-Container:
Container mit offenem Dach, der für überhohe oder von oben zu beladende Güter verwendet wird. Das Dach wird meist durch eine Plane ersetzt, sodass Kräne oder andere Hebevorrichtungen genutzt werden können.

Operator:
Ein Unternehmen, das den Betrieb und die Organisation von Transportmitteln wie Schiffen, Flugzeugen oder LKWs übernimmt. Ein Operator muss nicht der Eigentümer des Transportmittels sein, ist aber für die Planung, Auslastung und Durchführung der Transporte verantwortlich.

P:

Palette – ist eine flache Holzplattform zum Stapeln und Transportieren von Waren

Palettentausch – ist der Austausch von leeren Paletten, um sie wiederverwenden zu können.

Packstück – Anderes Wort für: Lademittel / Kolli

Q: 

R:

Reederei: Unternehmen, das Schiffe betreibt, verwaltet und häufig auch besitzt. Verantwortlich für den Transport von Gütern oder Passagieren auf dem Seeweg. Der Reeder ist in der Regel der Eigentümer der Schiffe, kann aber auch als Vertragsreeder auftreten, wenn er Schiffe unter Vertrag betreibt, die ihm nicht gehören. Reedereien können auch als Operator auftreten, was bedeutet, dass sie den Betrieb von Schiffen organisieren und managen, ohne zwingend die Eigentümer zu sein. Ein Carrier ist eine Reederei, die als Beförderer von Fracht oder Passagieren auftritt und vertraglich für den Transport verantwortlich ist.

Retoure: Rücksendung

Reefer-Container:
Kühlcontainer mit integrierter Temperaturregelung. Wird für temperaturempfindliche Waren wie Lebensmittel, Medikamente oder Pflanzen eingesetzt und kann sowohl kühlen als auch gefrieren.

S:

Sammelfracht: Transport von kleineren Sendungen verschiedener Kunden, die zusammengefasst werden, um Transportkosten zu teilen. Kostengünstige und effiziente Methode, allerdings mit längerer Laufzeit als bei einer direkten Fahrt.

Spedition: Dienstleistungsunternehmen, welches den Transport von Gütern plant und leitet.

T:

Tara Gewicht: Gewicht der Verpackung

Teillieferung: Lieferung von nur einem Teil der gesamten Bestellung, welche in mehreren Sendungen erfolgt. Wenn nicht alle Waren auf einmal verfügbar sind oder unterschiedliche Lieferzeiten vorhanden sind.

Transportmittel: LKW, Zug, Schiff, Flugzeug

Transportvertrag: Vertragliche Vereinbarung zwischen dem Absender und dem Frachtführer über die Beförderung von Gütern. Er regelt Rechte und Pflichten beider Parteien, z. B. Transportweg, Lieferzeit, Kosten und Haftung. Der Transportvertrag wird durch einen Frachtbrief dokumentiert.

U:

Umschlag: Wechsel von einem Transportmittel zu einem anderen (z.B. Waren werden von einem LKW auf einen Zug verladen).

Ursprung der Ware: Bestätigung, über die Herkunft der Ware. Wichtig für die Zölle, die verschiedenen Handelsabkommen, die Sicherstellung der Produktqualität sowie die Einhaltung von speziellen Vorschriften und Standards.

Ursprungszeugnis: Offiziell, beglaubigtes Dokument von der Handelskammer, das den Ursprung einer Ware bestätigt. Das Land, in dem sie produziert oder wesentlich bearbeitet wurde. Es wird häufig im internationalen Handel benötigt, um Zölle zu bestimmen und Handelsabkommen zu erfüllen.

V:

Verkehrsmittel: Anderes Wort für Transportmittel (LKW, Zug, Schiff, Flugzeug).

Vorlauf: Lieferung vom Ursprungsort an einen Umschlagpunkt. Dies ist der erste Teil der Transportkette. Eine Transportkette besteht aus einem Vorlauf, Hauptlauf und einem Nachlauf.

Veranlagungsverfügung: Amtliches Dokument der Zollbehörde, das nach der Einfuhr einer Ware erstellt wird. Es zeigt auf, wie sich die Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge zusammensetzen und dient als rechtliche Grundlage für die Abrechnung mit dem Importeur. Es gibt separate Verfügungen für Zoll und MWST.

W:

Wareneingang: Ort, an dem die Annahme der Lieferung stattfindet.

Warenausgang: Ort, an dem die Ware das Lager / Unternehmen verlässt

Warenverkehr: Bezeichnet den Austausch und Transport von Waren zwischen verschiedenen Orten, Ländern oder Märkten.

X:        

X-Ray: Die Röntgenuntersuchung von Kisten und Paketen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass keine ungemeldeten Gegenstände in der Verpackung verborgen sind. Wird meistens am Flughafen eingesetzt.

Y:

Z:

Zeitfenster: Zeitspanne zwischen dem frühesten und dem spätesten Lieferdatum

Zoll: Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

Zolltarifnummer: Auch HS-Code genannt. Ist eine Nummer, welche die Ware beschreibt, dadurch kann jeder identifizieren um was es sich bei dieser Sendung handelt. Es ist wichtig diese Nummer anzugeben, damit man die Ware richtig verzollen kann.

Zustelladresse: Adresse wo die Ware ankommen soll.

ZAZ-Konto: Ein ZAZ-Konto ist ein Abrechnungskonto beim Schweizer Zoll, das Unternehmen ermöglicht, Importabgaben wie Zoll und Mehrwertsteuer bargeldlos zu begleichen. Die Abrechnung erfolgt periodisch, meist monatlich, per Rechnung. Ein solches Konto ist besonders sinnvoll für Firmen, die regelmässig importieren, da es die Zollabfertigung beschleunigt und administrative Abläufe vereinfacht. Um ein ZAZ-Konto zu eröffnen, muss eine Sicherheitsleistung (z. B. Bankbürgschaft oder Barkaution) beim Zoll hinterlegt werden. Für jede Zollanmeldung wird das Konto automatisch belastet, eine manuelle Einzahlung im Voraus ist nicht nötig – die Beträge werden gesammelt und später in Rechnung gestellt.